Geldwerter Vorteil: Mit smarter HR Software mehr Netto vom Brutto

Geldwerter Vorteil: Mit smarter HR Software mehr Netto vom Brutto

Gehaltserhöhungen sind immer so eine Sache. Damit ein Arbeitnehmer netto ein bisschen mehr raus bekommt, muss ein Arbeitgeber erheblich tiefer in die Tasche greifen. Denn für ihn kommen ja noch die Sozialabgaben und Steuern hinzu. Doch es gibt Leistungen, die Firmen ihren Mitarbeitern steuerbegünstigt oder sogar steuerfrei zukommen lassen können. Hier spricht man von geldwerten Vorteilen. Mit diesen lässt sich ein Gehaltspaket schnüren, von dem alle profitieren, denn die Ausgaben lassen sich arbeitgeberseitig abschreiben. Und es gibt inzwischen smarte HR Software, die bei der Abwicklung unterstützt. 

Was sind geldwerte Vorteile?

Manche Chefs belohnen ihre Angestellten nicht mit Geld, sondern mit Sachbezügen. Das sind Dienst- oder Sachleistungen, die Arbeitenehmer von ihrem Chef kostenlos oder günstiger bekommen. Der Vorteil: Angestellte müssen sie nicht selbst kaufen und sparen bares Geld. Der Arbeitgeber kann sie wiederum steuerlich geltend machen. Eine Win-Win-Situation für beide Seiten also.

Daher nennt man solche Sachbezüge auch “geldwerte Vorteile”. Diese müssen grundsätzlich versteuert werden, doch bis zu einem gewissen Betrag im Monat sind sie steuerfrei. Viele Firmen nutzen dieses Prinzip, um ihren Mitarbeitern einen echten Gehaltsvorteil zu bescheren.

Geldwerte Vorteile: Welche Leistungen gehören dazu?

Die Vielfalt an Geldwerten Vorteilen ist breit gefächert und reicht von vermögenswirksamen Leistungen über betriebliche Altersversorgung bis hin zur Mitarbeiterbeteiligung. In Ballungsräumen können Jobtickets oder Fahrtkostenzuschüsse eine attraktive Zugabe für Mitarbeiter sein.
Eine Alternative sind digitale Essensmarken, mit denen die besten Restaurants der eigenen Stadt zur Unternehmenskantine werden. Das grundsätzliche Prinzip ist nicht neu. Seit über 30 Jahren sind Essensmarken ein etabliertes Instrument der Lohnoptimierung (Entgeltumwandlung) und werden allein in Deutschland von über 6,5 Millionen Arbeitnehmern genutzt.

Digitale Essensmarken als geldwerten Vorteil nutzen

Neu ist aber, dass Essensmarken online abgewickelt werden können, was manchen Vorteil mit sich bringt. Arbeitnehmer brauchen nur die Höhe des steuerfreien Zuschusses für jeden einzelnen Mitarbeiter individuell zu wählen und dem jeweiligen Anbieter digitaler Essensmarken mitzuteilen. Zuschüsse bis 6,27 Euro pro Tag sind steuerfrei und werden dem Mitarbeiter ausgezahlt.
Die weitere Abwicklung erfolgt ausschließlich online. Es müssen weder Papiermarken im Restaurant eingetauscht noch Belege nachträglich eingereicht werden. Ein Foto über den Messenger Dienst WhatsApp an den Anbieter digitaler Essensmarken reicht aus, um die Erstattung zu erhalten.

Schlemm’ dich reich

Das Beispiel digitale Essensmarken zeigt: Wie sehr sich geldwerte Vorteile monetär sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber rechnen. Am Monatsende bekommen Mitarbeiter den Zuschuss direkt auf ihr Konto überwiesen.
Bei diesem Prinzip profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von massiven Steuerersparnissen: Mitarbeiter erhalten den steuerfreien Zuschuss von maximal 94,05 Euro pro Monat brutto wie netto und müssen weder Steuern noch Sozialabgaben dafür bezahlen.

Geldwerter Vorteil im Vergleich zur üblichen Gehaltserhöhung

Im Vergleich zu einer gewöhnlichen Gehaltserhöhung entspricht dies pro Mitarbeiter rund 500 Euro im Jahr mehr in der Tasche. Unternehmen profitieren ebenfalls von den eingesparten Lohnnebenkosten, denn bis zu 6,27 Euro Arbeitgeberzuschuss pro Tag sind komplett steuerfrei. So entstehen für den Arbeitgeber jährliche Einsparpotenziale von über 1.500 Euro. Pro Mitarbeiter!
Arbeitgeber können auf diese Weise die Zufriedenheit am Arbeitsplatz steigern. Hinzu kommt, dass sie das Networking ihrer Mitarbeiter unterstützen und so zu einem besseren Arbeitsklima beitragen, indem sie eine gemeinsame Mittagspause durch den Zuschuss fördern. So kommen Kollegen auch abseits vom Büro- und Arbeitsalltag ins Gespräch und verbessern die allgemeine Kommunikationskultur.

Der Klassiker aller Geldwerten Vorteile: Der Firmenwagen

Was gilt außerdem als geldwerter Vorteil?

  • Personalrabatt
  • Bonusmeilen
  • Geschenke vom Arbeitgeber
  • Vermögensbeteiligung
  • Fortbildungen
  • Gesundheitsförderung
  • Umzugskosten
  • Kinderbetreuung
  • Zinsgünstige Darlehen

Der Klassiker aller geldwerten Vorteile ist jedoch ganz klar: Der Firmenwagen. Hier läuft die Abrechnung aber ein bisschen anders als bei den kleineren Aufmerksamkeiten. Für Angestellte ist der Firmenwagen ein Statussymbol und eine besondere Belohnung.
Gleichzeitig spart der Arbeitgeber dabei in vielerlei Hinsicht:

  • Der Kauf von Firmenfahrzeugen ist steuerlich günstig: der Arbeitgeber erhält beim Neuwagenkauf die Umsatzsteuer zurück und kann Anschaffung und Unterhalt als Betriebsausgaben abschreiben.
  • Das Bruttogehalt des Arbeitnehmers und damit auch die gezahlten Lohnnebenkosten reduzieren sich für den Arbeitgeber um den errechneten geldwerten Vorteil des Dienstwagens.

Ermittlung des geldwerten Vorteils

Für die Ermittlung des geldwerten Vorteils wird in der Regel die Pauschalmethode oder Ein-Prozent-Regel angewandt, bei der pro Monat ein Prozent des Neupreises nach der Preisliste angesetzt wird.
Kostet der Wagen in der Liste 50.000 Euro, reduziert sich das für den Arbeitnehmer zu versteuernde Bruttogehalt um monatlich einen Prozent der Summe, das sind 500 Euro.
Darf der Mitarbeiter den Firmenwagen auch privat nutzen, muss der wiederum den errechneten “geldwerten Vorteil” wie ein zusätzlich gezahltes Einkommen versteuern, wobei für die einfache Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pro Entfernungskilometer weitere 0,03 Prozent hinzugerechnet werden.

Vorteile für Arbeitnehmer

Im konkreten Beispiel müssten bei einem Steuersatz von 40 Prozent rund 2.400 Euro Steuern für den Dienstwagen im Jahr abgeführt werden. Dafür entfallen jedoch Anschaffungs- und Nutzungskosten für ein Privatfahrzeug. Die Vorteile liegen also für beide Seiten klar auf der Hand.

Beide Beispiele zeigen jedoch: Geldwerter Vorteil ist nicht gleich geldwerter Vorteil. Denn die Höhe des zu versteuernden Betrags muss auch zum restlichen Einkommen passen, sonst rechnet sich die Sache nicht und wird zum Minusgeschäft. Im Zweifel immer vorher nochmal einen Steuerexperten hinzuziehen!

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